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Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz bietet den Versicherten in Rheinland-Pfalz kostenlose Beratungen an

Das Referat Zahnmedizin des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz bearbeitet Fragestellungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Rheinland-Pfalz zu allen Gebieten der Zahnmedizin. Zurzeit sind dafür vier festangestellte zahnärztliche Gutachterinnen und Gutachter sowie mehrere Gutachterinnen und Gutachter auf Honorarbasis für die Bereiche Kieferorthopädie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie tätig.

Nach Beauftragung durch die gesetzlichen Krankenkassen und Anforderung der notwendigen Befundunterlagen (z. B. Kiefermodelle und Röntgenbilder) führen wir die Begutachtung entweder nach Aktenlage, oder aber mit körperlicher Untersuchung der Versicherten durch. Dazu stehen uns sowohl in der Hauptverwaltung in Alzey, als auch in unseren Beratungs-und Begutachtungszentren Kaiserslautern, Koblenz und Trier zahnärztliche Untersuchungsstühle zur Verfügung. Somit kann eine möglichst wohnortnahe Untersuchung der Versicherten aus ganz Rheinland-Pfalz sicher gestellt werden.

Als besondere Leistung bieten wir den Kunden der Gesetzlichen Krankenversicherung eine unabhängige fachliche Beratung an. Diese „Zweitmeinung“ trifft bei den Versicherten auf eine große und sehr positive Resonanz: So würden 100 % der in 2020 beratenen Versicherten dieses Angebot weiterempfehlen und loben neben der Freundlichkeit der Mitarbeiter die umfassende, verständliche und fachlich kompetente Beratung in einer angenehmen Atmosphäre.

Mit annähernd 2.500 Begutachtungen im Jahr 2015 trägt das Referat Zahnmedizin des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz damit zu einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig wirtschaftlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten bei.

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit langjähriger Berufserfahrung begutachten dabei sowohl geplante als auch bereits durchgeführte Behandlungen.

Ihre unabhängige medizinische Einschätzung schützt Versicherte vor unnötigen, umfangreichen oder unzureichenden Maßnahmen und unterstützt damit sowohl die Versicherten, als auch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Feststellung von Mängeln oder Fehlern bzw. bei ihrer Leistungsentscheidung.