Ombudsperson
Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz
Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz können Sie sich vertrauensvoll an unsere unabhängige Ombudsperson wenden: Frau Anette Schmidt ist Ansprechpartnerin sowohl für Versicherte als auch für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes.
Text zur Site Ombudsperson MD RLP
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde in § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Ombudsperson vorgesehen.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz hat
Frau Anette Schmidt
als Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz bestellt.
Ihr Amt tritt sie zum 1. März 2022 an.
An die Ombudsperson können sich Versicherte und Beschäftigte des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden.
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Ombudsperson unabhängig und frei von Weisungen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sie ist bezüglich aller Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Ombudsperson berichtet dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass. Der Bericht wird anschließend auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden? Wie unabhängig arbeitet die Ombudsperson? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.
Häufige Fragen und Antworten
Text zur Frage Welche Aufgaben hat die Ombudsperson?
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet zudem dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht auf der Webseite.
Text zur Frage Warum gibt es eine Ombudsperson im MD?
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt.
Text zur Frage Wer kann sich an die Ombudsperson wenden?
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen sowie deren Angehörige oder Betreuer können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Text zur Frage Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden?
Sie können sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Beschwerde. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Text zur Frage Kann ich mich mit rechtlichen Fragen an die Ombudsperson wenden?
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Ombudsperson nicht helfen.
Text zur Frage Wie ist der Ablauf eines Ombudsverfahrens?
Ist Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ein Fall für die Ombudsperson, nimmt diese Kontakt zum Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist jedoch Ihre Einwilligung notwendig. Daher erhalten Sie eine Einwilligungserklärung, die ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der Ombudsperson gesendet werden muss. Erst wenn Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Ombudsperson für Sie tätig werden. Nach Abschluss der Prüfung wird die Ombudsperson Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Text zur Frage:Wie wird die Unabhängigkeit der Ombudsperson gewährleistet?
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sowohl die Ombudsperson als auch ihre Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz. Diese Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Text zur Frage: Wird meine Anfrage vertraulich behandelt?
Die Ombudsperson und die Geschäftsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung an den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz weitergeleitet.
Text zur Frage:Gibt es Fristen zur Eröffnung eines Ombudsverfahrens zu berücksichtigen?
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Text zur Frage Werden für das Ombudsverfahren Gebühren erhoben?
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Text zur Frage Ich bin mit dem Ergebnis eines Gutachtens nicht zurfrieden. Wohin richte ich meinen Widerspruch?
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen.
Text zur Frage Sie haben Fragen zu einem möglichen Ombudsverfahren?
Bitte wenden Sie sich telefonisch (06731 486-248) an die Geschäftsstelle der Ombudsperson. Sie können hier gerne zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) anrufen oder eine E-Mail an die Ombudsperson schreiben (ombudsperson(at)md-rlp.de). Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.