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Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz

Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz können Sie sich vertrauensvoll an unsere unabhängige Ombudsperson wenden: Frau Anette Schmidt ist Ansprechpartnerin sowohl für Versicherte als auch für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes.

Text zur Site Ombudsperson MD RLP

Mit dem MDK-Reformgesetz wurde in § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Ombudsperson vorgesehen.

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz hat

Frau Anette Schmidt

als Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz bestellt.

Ihr Amt tritt sie zum 1. März 2022 an.

 

An die Ombudsperson können sich Versicherte und Beschäftigte des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden.

Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Ombudsperson unabhängig und frei von Weisungen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sie ist bezüglich aller Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Ombudsperson berichtet dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass. Der Bericht wird anschließend auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Häufige Fragen und Antworten

Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden? Wie unabhängig arbeitet die Ombudsperson? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.

Häufige Fragen und Antworten