Hilfsmittel
Damit Schweres leichter fällt
Hilfsmittel sollen Ihnen das Leben erleichtern, wenn es durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Im besten Fall gleichen Hilfsmittel eine Behinderung aus oder erleichtern zumindest den Umgang damit. Der Medizinische Dienst begutachtet im Einzelfall, ob eine Verordnung medizinisch notwendig und geeignet ist.
ZI Film Hilfsmittelbegutachtung
Zum Herunterladen (MP4 15 MB, Länge 2 Minuten 25 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst
Hier finden Sie den Film mit Audiodeskription (MP4 24 MB, Länge 8 Minuten 7 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst (Film mit Audiodeskription)
Text Hilfsmittel
Hilfsmittel sind medizinische, orthopädische oder andere Hilfen, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung ausgleichen. Dazu gehören zum Beispiel Rollatoren, Stomaartikel, Insulinpumpen oder Prothesen.
Pflegebedürftige Versicherte haben zudem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie zum Beispiel Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte.
ZI: Akkordeon Hilfsmittel
Verordnet Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin ein Hilfsmittel, muss dies von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Eine Ausnahme bildet eine Auswahl von Hilfsmitteln, die unterhalb einer bestimmten Preisgrenze liegen.
Alle Hilfsmittel, die zu Lasten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verordnet werden können, sind auch im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
Für Hilfsmittel, die verbraucht werden, zum Beispiel Spritzen, zahlen Sie zehn Prozent der Kosten pro Packung dazu, jedoch nie mehr als zehn Euro pro Monat.
Für alle anderen Hilfsmittel zahlen Sie zehn Prozent des Betrags, den die Krankenkasse übernimmt, jedoch mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Im Bereich der Pflegeversicherung ist eine ärztliche Verordnung als Voraussetzung für die Abgabe eines Pflegehilfsmittels durch die Pflegekasse nicht vorgesehen. Es ist jedoch erforderlich, dass eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst, zum Beispiel im Rahmen einer Pflegebegutachtung, die Notwendigkeit feststellt. Sie können dann einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung auf Kostenübernahme stellen.
Bevor die Kosten eines Hilfsmittels von der Krankenkasse übernommen werden, kann diese den Medizinischen Dienst beauftragen, die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels zu prüfen. Das geschieht vor allem dann, wenn es um eine besonders komplexe oder aufwendige Versorgung geht.
In Deutschland werden jährlich etwa 17 Millionen Hilfsmittel-Verordnungen ausgestellt. Der Medizinische Dienst nimmt zu etwa 355.000 davon Stellung, also zu ca. zwei Prozent. Zuerst berät ein Gutachter oder eine Gutachterin die Krankenkasse auf der Grundlage der ausgestellten Verordnung und der dazugehörigen ärztlichen Unterlagen. Sind diese nicht aussagekräftig genug, werden weitere Unterlagen beantragt. Eventuell kann auch eine persönliche Begutachtung notwendig sein.
Im Mittelpunkt der Begutachtung steht die Frage, ob das beantragte Hilfsmittel erforderlich ist, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder die Pflege zu erleichtern.
Dazu beurteilen die Gutachterinnen und Gutachter u. a. folgende Aspekte:
- Stimmt die medizinische Indikation für das verordnete Hilfsmittel?
- Passt das verordnete Hilfsmittel sowohl zu Ihrer Lebenssituation als auch zum formulierten Behandlungsziel?
- Ist vielleicht ein anderes Hilfsmittel oder eine andere Maßnahme besser geeignet, Ihre Einschränkungen auszugleichen oder Sie in Ihrer Teilhabe zu unterstützen?
- Sollte ein bereits verordnetes Hilfsmittel repariert oder für Ihre Bedürfnisse angepasst werden?
- Werden bereits vorhandene Hilfsmittel weiterhin benötigt?
- Ist das gelieferte Hilfsmittel dasjenige, das Ihnen auch verordnet wurde? Funktioniert es angemessen und erfüllt seinen Zweck? Stimmt die Passform, zum Beispiel bei Prothesen?
In manchen Fällen lässt sich die Eignung eines Hilfsmittels ausschließlich in der persönlichen Begutachtung feststellen. Dazu werden Sie in eine Beratungsstelle des Medizinischen Dienstes eingeladen oder ein Gutachter bzw. eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie ärztliche Unterlagen, zum Beispiel Arztbriefe oder Krankenhausberichte bereithalten.
Die Gutachterinnen und Gutachter sind sozialmedizinisch, orthopädietechnisch oder pflegefachlich spezialisiert, um die Hilfsmittelversorgung angemessen beurteilen zu können. Sie beraten Sie in Bezug auf das beantragte Hilfsmittel und gehen dabei auf Ihre individuelle Situation ein.