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Erklärung zur Barrierefreiheit www.md-rlp.de

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratungs- und Testauftrags für die Haupt-Domain https://www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert.

Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des Medizinischen Dienstes Landesportal Rheinland-Pfalz verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-rlp.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals am 11.10.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.06.2023.

Allgemeine Hinweise

Der Medizinische Dienst Rheinland Pfalz bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-rlp.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV RP sowie des Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.md-rlp.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-rlp.de ist in Teilen mit den Anforderungen der BITV RP (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

Prüfschritt

Ergebnis

9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt Teilweise erfüllt
9.1.3.1 Info und Beziehungen Teilweise erfüllt
9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge Eher nicht erfüllt
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) Teilweise erfüllt
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei :hover und :focus Nicht erfüllt
9.2.1.1 Tastaturbedienbar Teilweise erfüllt
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge Nicht erfüllt
9.2.4.7 Fokus sichtbar Nicht erfüllt
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert Teilweise erfüllt

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des BITV RP vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: barriere(at)md-rlp.d

Durchsetzungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen das Recht die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Die Durchsetzungsstelle erreichen Sie beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen in Rheinland Pfalz unter der Webadresse https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/ oder via E-Mail unter  durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de.

Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung können Sie nachlesen, wie das Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.