Zum Inhalt springen

Einführungstext Pflegebegutachtung

Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Terminabsage oder Rückfragen

Die Pflegebegutachtungen finden in aller Regel im Rahmen einer persönlichen Begutachtung im Hausbesuch statt.

Möchten Sie Ihren Termin absagen oder ändern? Bitte nutzen Sie schnell und einfach unser Online-Formular.

Für Rückfragen oder bei einer Terminänderung erreichen Sie unsere Dienststellen telefonisch montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr unter der auf der Terminmitteilung angegeben Telefonnummer.

ZI Akkordeon Pflegebegutachtung

Video zur Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst