Einwilligungserklärung für Versicherte bei Befunderhebung
Um, anlässlich einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, die erforderlichen Angaben über den Befund an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt bzw. an weitere Sie behandelnde Ärztinnen und Ärzte weitergeben zu können, benötigt der Medizinische Dienst Ihre Einwilligung.
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