Krankenhaus-Strukturprüfungen
Krankenhaus-Strukturprüfungen
Ihr Krankenhaus möchte eine Strukturprüfung für eine OPS durch den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz beantragen? Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Formulare und nähere Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Die aktuellen Anträge und den Versand der elektronische Dokumentation bitten wir an folgende E-Mail Adresse zu richten: strops(at)md-rlp.de
INFO Box - zu Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor
Anträge 2025 für 2026: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 19. Dezember 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2025 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt.
Text zu Anträge 2025 für 2026: BMG-Genehmigung liegt vor
Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2025 steht in der "Info Box: Krankenhausstrukturprüfungen" als Download zur Verfügung.
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2026 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2025 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).
Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung
Am 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Diese Änderungen aus dem KHVVG werden erst wirksam, wenn der Medizinische Dienst Bund eine entsprechende Richtlinie erlassen hat. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis 12. Juni 2025 vorgesehen. Deshalb sind die Änderungen aus dem KHVVG in der StrOPS-Richtlinie 2025 nicht berücksichtigt. In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden die im KHVVG vorgesehenen Leistungsgruppenprüfungen sowie die Änderungen zum Prüfverfahren der OPS-Strukturprüfungen vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Das betrifft unter anderem die verbindliche Verwendung von Nachweisen und die Digitalisierung des Verfahrens. Die neuen Regelungen für die OPS-Strukturprüfungen werden ab dem zweiten Halbjahr 2025 anwendbar sein.
Insoweit richtet sich die StrOPS-Richtlinie 2025 insbesondere an Krankenhäuser, für die ohnehin keine Leistungsgruppenprüfungen vorgesehen sind. Diesen Krankenhäusern bietet die Übergangsrichtlinie die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem gewohnten Verfahren beantragen zu können. Dies kann sich vor allem für Krankenhäuser oder Krankenhausstandorte anbieten, die Strukturprüfungen für psychiatrische OPS-Kodes beantragen wollen.
Formulare für Mitteilungen an den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz (Anlage 8)
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