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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2024: Neun von zehn Befragten zufrieden

90,7 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz im Hausbesuch zufrieden, 86,3 Prozent durch ein strukturiertes Telefoninterview. Das ist das Ergebnis der Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag des Medizinischen Dienstes bundesweit ausgewertet hat.

Grafik über die Gesamtzufriedenheit im Hausbesuch und beim strukturierten Telefoninterview

Alzey, 15.04.2025

Die aktuellen Ergebnisse der jährlich durchgeführten Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung liegen vor und sie unterstreichen erneut das Vertrauen der Versicherten in unsere Arbeit: 90,7 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Pflegebegutachtung im Hausbesuch zufrieden. Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Begutachtung im Hausbesuch ein positiver Trend zu erkennen: Die Zufriedenheit stieg hier um 1,4 Prozent (von 89,3 Prozent auf 90,7 Prozent). Die strukturierten Telefoninterviews als gesetzlich neu zugelassene Begutachtungsform wurden 2024 erstmals in die Versichertenbefragung einbezogen. Die Zufriedenheit hiermit liegt ebenfalls mit 86,3 Prozent auf hohem Niveau.

 

Hohe Zufriedenheitswerte bei der Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz

Jede Begutachtung ist individuell und stellt hohe Anforderungen an die fachliche und kommunikative Kompetenz der Gutachterinnen und Gutachter. Eine sehr positive Rückmeldung in diesem Bereich freut uns daher besonders. Insgesamt bewerteten die Versicherten die Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz als vertrauenswürdig, kompetent, einfühlsam und respektvoll im Umgang – und das unabhängig davon, ob die Begutachtung zu Hause oder telefonisch erfolgte. Dies zeigt eine hohe Akzeptanz der telefonischen Begutachtung als ergänzende und auch für Versicherte bzw. Angehörige flexiblere Möglichkeit der Pflegebedürftigkeitsbegutachtung.

Deutlich gestiegene Zufriedenheitswerte gegenüber dem Vorjahr erreichten wir in den Bereichen Kompetenz (90,7 Prozent auf 93,3 Prozent), Vertrauenswürdigkeit der Gutachterinnen und Gutachter (91,0 Prozent auf 93,6 Prozent) sowie bei den verständlichen Erklärungen des Vorgehens während der Begutachtung (87,6 Prozent auf 90,5 Prozent).

„Die positiven Ergebnisse der Versichertenbefragung bestärken uns darin, unser Engagement für eine qualitativ hochwertige, transparente und wertschätzende Begutachtung weiterzuführen. Ohne motivierte Mitarbeitende in allen Bereichen der Pflegebegutachtung wären diese Ergebnisse nicht möglich. Unser Dank gilt daher allen Beteiligten – und ganz besonders den Menschen, die an der Befragung teilgenommen haben. Denn nur gemeinsam können wir die Pflegebegutachtung weiterentwickeln“, so Professor Dr. Jürgen Koehler, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz.

 

Hohe Resonanz auf die Befragung

Die Ergebnisse basieren auf einer für Befragungen sehr hohen Rücklaufquote von 40,4 Prozent (Hausbesuch) sowie 45,6 Prozent (Telefoninterview). Die hohe Resonanz auf die Befragung zeigt deutlich das Interesse der Versicherten am Thema Pflegebegutachtung und ihre Bereitschaft, eine Rückmeldung zu geben. Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz nutzt dieses Feedback, um seine Abläufe kontinuierlich zu verbessern.

Die Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2024 finden Sie auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz unter Versichertenbefragung Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz (md-rlp.de)

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Hintergrund

Die Befragung der Versicherten zu ihren Erfahrungen mit der Pflegebegutachtung erfolgt regelmäßig: Seit 2014 erhalten zufällig ausgewählte Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Gutachterinnen und Gutachter sowie den Ablauf der Pflegebegutachtung bewerten können. In die Versichertenbefragung 2024 wurden auch strukturierte Telefoninterviews als gesetzlich neu zugelassene Begutachtungsform einbezogen. Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch eine externe wissenschaftliche Stelle.

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