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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz | Aktuelle Meldung | Alzey |

Pressemitteilung des Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Neueste Behandlungsfehlerstatistik bestätigt hohes Vertrauen in die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Jahresstatistik 2020 weist 598 Behandlungsfehlerbegutachtungen aus

Alzey, (12.10.2021)

Die Expertise des Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz ist weiterhin für die Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz ein wichtiger Pfeiler bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Im Jahr 2020 wurden vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz 598 Begutachtungen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler durchgeführt, um Patientinnen und Patienten unabhängig mit Blick auf mögliche Schadenersatzansprüche zu unterstützen. Wenn es um Zweifel an der medizinischen Sorgfalt geht, bleibt der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz nach Beauftragung durch die Gesetzliche Krankenversicherung der kompetente Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz. "Die Prüfung, ob möglicherweise eine sorgfaltswidrige ärztliche oder pflegerische Behandlung vorliegt oder nicht, ist der erste Schritt einer Behandlungsfehlerbegutachtung durch uns. Sollte sich daraus die Einschätzung ergeben, dass die Behandlung sorgfaltswidrig erfolgt ist, wird im zweiten Schritt untersucht, ob daraus ein Schaden für die Patientin oder den Patienten entstanden ist", so Dr. Ursula Weibler-Villalobos, stellv. Vorstandvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz.

Im Jahr 2020 wurden bei 224 (37,5 %) der 598 begutachteten Fälle ein Behandlungsfehler und ein Schaden festgestellt. Bei 173 (28,9 %) der untersuchten Fälle war der Behandlungsfehler auch die Ursache für den Schaden. Beim überwiegenden Anteil an geprüften Fällen (62,5 %) hatte die Begutachtung zum Ergebnis, dass der Behandlungsfehlervorwurf nicht bestätigt wurde - entweder, weil kein Fehler vorlag, oder, weil dieser ohne Schaden für den Patienten blieb.

In Deutschland werden Behandlungsfehler nicht zentral erfasst. Auch werden nicht alle Fehler von betroffenen Patientinnen und Patienten erkannt und können deshalb auch nicht überprüft werden. Die vorliegenden Zahlen können aus diesen Gründen nur einen Ausschnitt an Behandlungsfehlern zeigen und statistisch aussagekräftige Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen können somit daraus nicht abgeleitet werden.

Dr. Ursula Weibler-Villalobos: "Noch stärker aus Fehlern zu lernen und Maßnahmen zur Vermeidung zu entwickeln, erfordert eine systematische Erfassung und breite Diskussion der Ergebnisse. Zum Wohle der Patientinnen und Patienten ist eine weitere Stärkung der Sicherheitskultur wichtig."

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