Zum Inhalt springen

Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Medizinischer Dienst Bund | Gemeinsame Pressemitteilung | Essen |

Medizinischer Dienst hat Krankenhaus-Strukturprüfungen weitgehend abgeschlossen

Die Medizinischen Dienste haben die Bearbeitung der im Jahr 2021 von Krankenhäusern gestellten Anträge zur Prüfung der Einhaltung von Strukturmerkmalen bei bestimmten Krankenhaus-leistungen (OPS-Strukturprüfungen) weitgehend abgeschlossen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren bei etwa 92 Prozent der geprüften Fälle die Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen erfüllt.

Die vom Medizinischen Dienst zu prüfenden Strukturmerkmale beinhalten technische, organisatorische und personelle Voraussetzungen, die ein Krankenhaus erfüllen muss, um eine bestimmte Leistung im Folgejahr mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Die Leistungsdefinition und die Strukturmerkmale veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich im Katalog der Operationen und Prozeduren (OPS-Katalog). Der OPS-Katalog 2021 enthält insgesamt 53 Leistungen und deren Strukturmerkmale, die durch den Medizinischen Dienst zu prüfen sind, wenn das Krankenhaus diese Leistungen erbringen und abrechnen möchte.

Nach vorläufigen Auswertungen des Medizinischen Dienstes Bund, vormals MDS, haben Krankenhäuser bundesweit mehr als 15.000 Anträge zur Begutachtung von Strukturmerkmalen bei den Medizinischen Diensten gestellt. Etwa 14.300 Anträge und damit rund 95 Prozent der Anträge haben die Medizinischen Dienste in der Zeit von Ende Mai 2021 bis zum 31. Januar 2022 geprüft. In etwa 92 Prozent der Fälle stellten die begutachtenden Ärztinnen und Ärzte fest, dass die strukturellen Voraussetzungen vorliegen, um die beantragte Leistung im Jahr 2022 mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Bei rund 8 Prozent der Prüfungen konnte das Vorliegen technischer, organisatorischer oder personeller Voraussetzungen nicht bestätigt werden. In solchen Fällen kann das Krankenhaus nachbessern und eine Wiederholungsprüfung beantragen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund

Zurück