Alzey, (25.02.2019)
Ein Zeitungsbericht, in dem der Landtagsabgeordnete Wäschenbach dem MDK Rheinland-Pfalz vorgeworfen hatte, die Organisation achte richterliche Urteile nicht, hat beim MDK für Irritationen gesorgt. Im Kern ging es um einen Mitarbeiter, dem der MDK unter Hinweis auf pflichtwidriges Verhalten gekündigt hatte. In der ersten Instanz war der MDK mit der Kündigung erfolgreich, hatte dann jedoch vor dem Landesarbeitsgericht verloren. Danach entspann sich lediglich ein Streit, an welcher Stelle der Mitarbeiter sinnvoll eingesetzt werden könne, nachdem seine Stelle weggefallen war. Der Landesprüfdienst ist nach einer Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass die Kündigung seitens des MDK Rheinland-Pfalz nachvollziehbar war.
Die CDU und insbesondere ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Rechtsanwalt Christian Baldauf, wissen, dass das Ausschöpfen rechtlicher Möglichkeiten prinzipiell weder etwas mit "Prozesshanselei" noch mit mangelnder Achtung von Arbeitnehmerinteressen zu tun hat.
Der MDK hebt hervor, mit einem einzigen Anruf oder einer Mail hätte der Herr Landtagsabgeordnete Wäschenbach erfahren können, dass der Mitarbeiter bereits seit dem 26. November 2018 wieder offiziell im Dienst steht und nach einem von ihm erbetenen Urlaub am heutigen Tag wieder zum Dienst habe erscheinen müssen – und auch erschienen ist.
Ausdrücklich bietet der MDK an, jederzeit zu einem sachlichen Gespräch auch mit der CDU-Fraktion bereit zu sein.