Über eine Steigerung der Gesamtzufriedenheit der begutachteten Pflegebedürftigen darf sich der MDK Rheinland-Pfalz erneut freuen. Die jetzt vorliegende neueste, repräsentative Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung spiegelt nach guten Werten in den letzten Jahren eine sogar nochmals gestiegene Zufriedenheit mit der Arbeit des MDK Rheinland-Pfalz wider.
Die Befragung wird seit 2014 jährlich vorgenommen: 89 % der begutachteten Personen – vor einem Jahr waren es 88 % – zeigten sich mit der Begutachtung durch den MDK Rheinland-Pfalz voll und ganz zufrieden. „Unsere Gutachterinnen und Gutachter treffen bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen auf eine sensible und anspruchsvolle Situation, die besondere und jeweils individuelle Beachtung verdient. Die Zufriedenheit der Menschen mit der von uns in häuslicher Umgebung durchgeführten Pflegebegutachtung ist uns daher sehr wichtig“, so Dr. Ursula Weibler-Villalobos, Leitende Ärztin und stellvertretende Geschäftsführerin des MDK Rheinland-Pfalz.
Ein Blick zurück auf die letzten fünf Jahre verdeutlicht, dass mit 89 % Gesamtzufriedenheit der bisher höchste Wert erreicht werden konnte. Ebenfalls mit 89 % bewerteten die Pflegebedürftigen auch das Verhalten der Gutachterinnen und Gutachter in der Begutachtung sowie das Eingehen auf die persönliche Situation des Pflegebedürftigen als positiv. Auch mit dem persönlichen Auftreten der Gutachterinnen und Gutachter (88 %) und den Informationen zur Pflegebegutachtung (87 %) zeigen sich die Befragten sehr zufrieden.
"Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einzelfallbegutachtung Pflege bedeutet dieses Ergebnis erneut eine große Anerkennung ihrer Tätigkeit. Das direkte Gespräch mit den Versicherten in deren persönlichen Umfeld ist uns sehr wichtig - umso mehr ist es zu bedauern, dass wir mit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf diese direkten persönlichen Kontakte zum Schutz besonders gefährdeter Menschen aktuell verzichten müssen, um Infektionen vermeiden zu können.", so Dr. Ursula Weibler-Villalobos. Derzeit können die Begutachtungen nur nach Aktenlage bzw. nach Gesprächen mit den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen erfolgen.